EU warnt Unternehmen zur UST in der Post-Brexit-Phase

  • Jun 16, 2020 | Richard Asquith

Die Europäische Kommission (EK) hat ihren Leitfaden über die Auswirkungen auf Unternehmen im Vereinigten Königreich, die am 31. Dezember 2020 aus dem EU-UST-System ausscheiden, aktualisiert. Diese letzte Aktualisierung betrifft die UST auf Dienstleistungen.

Gegenwärtig befindet sich das VK nach seinem Austritt aus der EU am 31. Januar 2020 in einer Übergangsphase. Dies ist Teil des „Brexit“-Austrittsabkommens vom Oktober 2019. Am Ende dieses Jahres wird das Vereinigte Königreich nicht nur aus der UST-Union der EU austreten, sondern auch aus dem Binnenmarkt, der Zollunion und anderen Handels- und Regulierungsinstitutionen der EU. Es wird wie jedes andere Nicht-EU-Land im EU-Sprachgebrauch ein „Drittstaat“ werden.

Zu den wichtigsten Änderungen, vor denen die EG die Unternehmen warnt, gehören;

  •  B2B-Dienstleistungslieferungen von EU-Kunden an britische Unternehmen werden nicht in den Anwendungsbereich der EU-UST fallen.
  • B2C-Dienstleistungen, die britische Unternehmen an in der EU ansässige Verbraucher erbringen, werden ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der EU-UST fallen. Die wichtigste Ausnahme ist die Erbringung von  in den  Elektronik-, Telekommunikations- und Rundfunkdiensten. Anbieter aus dem Vereinigten Königreich können sich in der EU beim Mini One Stop Shop (MOSS) System als einheitlichem Meldesystem registrieren. EU-Lieferanten, die diese Dienste für britische Verbraucher erbringen, werden die MOSS-Erklärung nicht für Transaktionen im VK verwenden können. Stattdessen müssen sie sich im VK für die UST registrieren.  Änderungen am EU-UST-Paket für den E-Commerce die eine einzige EU-Erklärung für B2C-Waren beinhalten wird, gelten voraussichtlich ab 1. Juli 2021 .
  • Die letzten MOSS-Zahlungen von britischen Unternehmen für das letzte Quartal des Jahres 2020 werden zum 20. Januar 2021 fällig. Spätere Änderungen sind bis zum 30. Dezember 2021 möglich.
  • EU-Rückerstattungsansprüche bezüglich UST für Dienstleistungen müssen von britischen Unternehmen gemäß der 13. UST-Richtlinie  direkt bei den Mitgliedsstaaten beantragt werden. Sie können nicht mehr Einzelansprüche gemäß der 8. Richtlinie, die vom HMRC verwaltet werden, stellen. Dies hängt davon ab, ob das Vereinigte Königreich mit jedem Staat Gegenseitigkeitsabkommen vereinbart. Die EU-Staaten können von britischen Unternehmen darüber hinaus verlangen, einen Fiskalvertreter zu ernenen.
  • Die UST-Richtlinie wird noch fünf Jahre lang bis Ende 2026 auf die Rechte und Pflichten der UST-Zahler bei Lieferungen Anwendung finden, die vor dem 31. Dezember 2020 erfolgt sind.

VP Global Indirect Tax
Richard Asquith
VP Global Indirect Tax Richard Asquith
Richard Asquith ist VP Global Indirect Tax bei Avalara und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Compliance-Pflichten zu verstehen, während sie global wachsen. Sie können Richard unter richard.asquith@avalara.com kontaktieren. Er ist Teil unseres europäischen Führungsteams, das 2019 von der Publikation International Tax Review als Tax Technology Firm of the Year 2019 ausgezeichnet wurde. Richard absolvierte die Ausbildung als Wirtschaftsprüfer bei KPMG in Großbritannien und arbeitete anschließend in Ungarn, Russland und Frankreich für EY.