Ungarn: Änderungen der UST-Rechnungsstellung Juli 2020 in Echtzeit
- Jul 15, 2020 | Richard Asquith
Ungarn hat bestätigt die bevorstehenden Änderungen des Systems der Echtzeit-UST-Erklärungen bestätigt, u.a. auch die Senkung des Schwellenwerts für einzelne B2B-Rechnungen. Auch die Frist für diese Erklärungen wird nun auf nur acht Tage verkürzt.
Die ungarische Echtzeit-UST-Erklärung wurde 2018 von der ungarischen Steuer- und Zollbehörde NAV eingeführt.
Hier die wichtigsten Änderungen:
- Der bestehende Schwellenwert von 100.000 HUF wird abgeschafft, wodurch alle B2B-Rechnungen erfasst werden. Dazu gehören das Reverse-Charge-Verfahren sowie Rechnungen mit einem Steuersatz von 0 % bzw. Steuerbefreiungen.
- Allerdings wird es bis nach dem 30. September 2020 keine Bußen in Fällen von nicht-konformen Erklärungen geben.
- Die Erklärung muss innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung der Rechnung eingereicht werden, bisher waren es 15 Tage.
- Steuerbefreite Rechnungen werden nun in die Berichtspflicht einbezogen
- Dabei soll das 2.0 XSD-Format verwendet werden.
- Der UST- oder Steuercode des Kunden (8 Ziffern) muss bei der Rechnungsübermittlung angegeben werden.
- Die NAV stellt jetzt eine neue kostenlose Handy-App bereit, mit der Rechnungen erstellt und manuell eingereicht werden können.
B2C-Rechnungen werden ab dem 1. Januar 2021 in das System der Echtzeit-Erklärungen einbezogen.
Gleichzeitig wird auch der Schwellenwert von 100.000 HUF für die Aufstellung der UST-Rechnungen, die "M-Blätter", in denen inländische Rechnungen für Einkäufe aufgeführt sind, abgeschafft. Daher müssen alle B2B-Waren und Verkaufsrechnungen in dieser Erklärung gemeldet werden. Reverse-Charge- und B2C-Rechnungen können ausgeschlossen werden.