Italien Umsatzsteuervoranmeldungen Januar 2021
- Jul 16, 2020 | Richard Asquith
Aktualisiert am 28. Mai 2020: Italien hat die Einführung von UST-Voranmeldungen erneut verschoben. Grund ist diesmal die COVID-Krise. Neuer Stichtag ist der 1. Januar 2021.
Italien schlägt vor, im Inland ansässige UST-registrierten Unternehmen ab dem 1. Juli 2020 UST-Voranmeldungen anzubieten. Die Maßnahme wurde in einem neuen Gesetzesdekret eingeführt, das am 26. Oktober bekanntgegeben wurde.
Die italienische Steuerbehörde, Agenzia delle Entrate, wird UST-Konten erstellen und vierteljährliche UST-Erklärungen nur für in Italien ansässige Unternehmen erstellen. Diese werden auf Transaktionen basieren, die über das E-Invoicing-System Sdl, Esterometro und tägliche Online-Kassenberichte verarbeitet werden. Unternehmen werden die Möglichkeit haben, ihre Steuererklärung vor der Genehmigung zu überprüfen und zu ändern.
Nicht in Italien ansässige, UST-registrierte Unternehmen sind verpflichtet, ihre UST-Erklärungen weiterhin wie bisher auszufüllen und einzureichen. Die Maßnahme wird bis zur Jahreserklärung im Jahr 2021 verlängert.