Ungarn: Ab 1. April 2021 gelten die Regeln für die Mehrwertsteuer-Echtzeitmeldung auch für B2C-Rechnungen

  • Mar 8, 2021 | Richard Asquith

Die ungarische Live-Mehrwertsteuertransaktionsmeldung (Real Time Invoice Reporting; RTIR) wird ab dem 1. April 2021 auch auf B2C-Rechnungen ausgeweitet. Geplant war, dass die aktuelle Regelung zur Einreichung von B2B-Rechnungen ab dem 1. Januar 2021 auch Verbraucherrechnungen einschließt. Angesichts der derzeitigen Situation rund um die COVID-19-Pandemie wurde zunächst eine dreimonatige freiwillige Compliance-Periode eingeführt.

Die Ausweitung auf B2C-Transaktionen umfasst dabei keine Umsätze, die über die MOSS-Meldung für digitale Dienstleistungen oder die künftige EU-OSS-Mehrwertsteuererklärung gemeldet werden müssen.

Ungarische Steuerzahler sind verpflichtet, Verkaufsrechnungen automatisch über das KOBAK-Online-Portal (System des ungarischen Finanzamtes) an die ungarische Steuer- und Zollverwaltung (NAV) zu übermitteln. Es müssen aber nur Verkaufsrechnungen eingereicht werden, die im Sales Ledger gebucht sind – das heißt eine Korrektur darf nur über eine Gutschrift vorgenommen werden. Dabei können auch mehrere Rechnungen in einem Schwung mit einem elektronischen Batch-Token eingereicht werden. Dieser wird eine elektronische Referenznummer zurückgeben, die nicht auf die Rechnung gedruckt werden muss.

Nach dem neuen Reporting-Schema v3.0 müssen nun die folgenden Transaktionen in die Einreichungen mitaufgenommen werden:

  • B2B-Inland-Transaktionen, einschließlich inländischer Reverse Charge
  • Innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen
  • B2C-Inlandslieferungen (verpflichtend ab 1. April 2021)
  • Steuerbefreite Inlandslieferungen
  • Exporte
  • und B2C-Fernverkäufe.

Für diese Transaktionen ist ein RTIR-Rechnungsschema v3.0 nun obligatorisch.

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VP Global Indirect Tax
Richard Asquith
VP Global Indirect Tax Richard Asquith
Richard Asquith ist VP Global Indirect Tax bei Avalara und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Compliance-Pflichten zu verstehen, während sie global wachsen. Sie können Richard unter richard.asquith@avalara.com kontaktieren. Er ist Teil unseres europäischen Führungsteams, das 2019 von der Publikation International Tax Review als Tax Technology Firm of the Year 2019 ausgezeichnet wurde. Richard absolvierte die Ausbildung als Wirtschaftsprüfer bei KPMG in Großbritannien und arbeitete anschließend in Ungarn, Russland und Frankreich für EY.