Reformen des EU-UST-Systems 2019 bis 2025
- Jul 16, 2020 | Richard Asquith
Diese Reihe von Blogs fasst die zahlreichen Modernisierungsreformen zusammen, die zwischen 2019 und 2025 für das UST-System der EU auf den Weg gebracht wurden. Sie umfasst: den Aktionsplan zur UST; das endgültige UST-System und Maßnahmen des Pakets zum elektronischen Handel.
(Alle verlinkten Seiten sind in Englisch)
Die Maßnahmen beinhalten im Einzelnen:
2025 Äquivalenz der Schwellenwerte für die UST-Registrierung für ausländische Unternehmen
2024 UST-Meldepflichten der Zahlungsdienstleister
2022 Endgültiges UST-System der EU
2022 Freiräume bei der Bestimmung von UST-Sätzen in der EU
2021 One-Stop-Shop (OSS) einheitliche UST-Erklärung in der EU
2021 Beendigung der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren bis 22 Euro; neue IOSS-Erklärung
2021 EU-UST-Reform - Marktplatz als fiktiver Lieferant
2020 Zusammenarbeit der Steuerbehörden bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug
2018 Vereinfachungen UST-Compliance bei elektronischen Dienstleistungen in der EU
2018 Harmonisierung der UST-Sätze für elektronische Publikationen
2018 Allgemeiner EU-Mechanismus für das Reverse-Charge-Verfahren
Betrug und E-Commerce-Explosion
Das aktuelle EU-UST-System, das in der Richtlinie 2006/112/EG des Rates („EU-Mehrwertsteuerrichtlinie“) enthalten ist, ist seit der Gründung des EU-Binnenmarktes 1993 weitgehend unverändert geblieben. Seitdem haben zwei wesentliche Entwicklungen die Notwendigkeit einer radikalen Aktualisierung verdeutlicht:
UST-Betrug von kriminellen Banden, die den derzeitigen UST-Steuersatz von Null bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zwischen Unternehmen ausnutzen. Es wird geschätzt, dass dieser „Missing Trader“- oder "Karussell“-Betrug die EU-Mitgliedsstaaten in jedem Jahr ca. 50 Mrd. Euro kostet.
Der elektronische Handel ist explodiert und hat einen Umsatz von über 550 Mrd. Euro pro Jahr erreicht, von denen fast 100 Mrd. Euro grenzüberschreitende Umsätze sind. Probleme beim Tracking der steuerpflichtigen Lieferungen von Online-Verkäufern, sowohl innerhalb der EU als auch bei der Einfuhr in die EU, haben dazu geführt, dass jährlich schätzungsweise UST in einer geschätzten Höhe von 5 Mrd. Euro hinterzogen wurden. Darüber hinaus haben die Kosten, die Komplexität und die Unterschiede bei der UST-Compliance in den verschiedenen Staaten das Wachstum des EU-weiten digitalen Marktes gebremst.
Die grundlegenden Reformen sollen bis 2025 abgeschlossen sein
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die EU-Kommission seit 2016 eine Reihe von Reformen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie vorgeschlagen. Diese versuchen, die Schlupflöcher für den UST-Betrug zu schließen und die UST im elektronischen Handel zu vereinfachen. Sie werden in diesem Leitfaden detailliert beschrieben und sind in zwei Gruppen von Gesetzesvorschlägen für die nächsten fünf Jahre enthalten:
- UST-Aktionsplan der zur Betrugsbekämpfung - enthielt zunächst eine Reihe kurzfristiger Maßnahmen, die „Vier Quick Fixes“, die Anfang 2020 in Kraft traten. Die zweite und sehr ehrgeizige Komponente des Plans ist ein Vorschlag, vom derzeitigen, auf dem Ursprungsort basierenden B2B-UST-System zu einem auf dem Bestimmungsort basierenden System überzugehen. Dieses „Endgültige UST-System“ muss für seine geplante Einführung im Jahr 2022 noch bestätigt werden und wird wahrscheinlich auf unverrückbare Einwände stoßen. Die dritte Komponente des Aktionsplans, die „zertifizierte steuerpflichtige Person“, ist nun mit ziemlicher Sicherheit tot. Ebenfalls aus dem Aktionsplan und in diesem Leitfaden behandelt werden: 2020 verbesserte Regeln für den Datenaustausch zwischen Steuerbehörden; 2020 allgemeiner Mechanismus zum Reverse-Charge-Verfahren; 2022 Freiheiten bei der Festlegung von reduzierten UST-Sätzen; 2024 Datenmeldepflichten für Zahlungsanbieter und die Verbesserung der Schwellenwerte für die UST-Registrierung von Nicht-Ansässigen im Jahr 2025.
- Das UST-Paket für den E-Commerce - ursprünglich Teil des Aktionsplans, beinhaltet viele Vereinfachungen für die Online-Compliance bei der grenzüberschreitenden UST. Die wichtigste Neuerung ist die Erweiterung der einheitlichen EU-UST-Erklärung, der Mini One-Stop-Shop, auf bestimmte B2C-Umsätze mit Waren und Dienstleistungen im Jahr 2021. Ebenfalls im Rahmen des Pakets für 2021 ratifiziert: Marktplätze sollen für die UST-Erhebung kooptiert werden, um Betrug zu reduzieren; und die UST-Befreiung bei der Einfuhr von Waren von geringfügigem Wert soll abgeschafft werden, um die steuerlichen Wettbewerbsbedingungen für in der EU ansässige Online- und Offline-Händler zu harmonisieren.